Platzvergabe Mannheim

 
 
Die Kriterien zur Platzvergabe Mannheim: 
 
  1. Kinder bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) vorliegt. Kinder, bei denen nach erfolgter Überprüfung durch den sozialen Dienst der Tatbestand einer Förderung des Kindeswohls gemäß § 27 SGB VIII (Hilfen zu Erziehung) erfüllt wird.
  2.  Krippenkinder werden übernommen
  3. Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen
  4. Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist, werden in einer evangelischen Kita im Stadtteil des Wohnsitzes vorrangig übernommen.
  5. Die soziale und familiäre Situation der Eltern wird berücksichtigt (insbesondere Berufstätigkeit, Förderbedarf, Wohnortnähe)
  6. Kinder werden nach Alter aufgenommen
  7. Die Struktur der Gruppe wird beachtet (Alter, Geschlechtsverteilung)
  8. In Sonderfällen Ausnahmeregelung für Mitarbeitende der Evangelischen Kirche in Mannheim (max. 5%)