Platzvergabe Mannheim
Die Kriterien zur Platzvergabe Mannheim:
- Kinder bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) vorliegt. Kinder, bei denen nach erfolgter Überprüfung durch den sozialen Dienst der Tatbestand einer Förderung des Kindeswohls gemäß § 27 SGB VIII (Hilfen zu Erziehung) erfüllt wird.
- Krippenkinder werden übernommen
- Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen
- Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist, werden in einer evangelischen Kita im Stadtteil des Wohnsitzes vorrangig übernommen.
- Die soziale und familiäre Situation der Eltern wird berücksichtigt (insbesondere Berufstätigkeit, Förderbedarf, Wohnortnähe)
- Kinder werden nach Alter aufgenommen
- Die Struktur der Gruppe wird beachtet (Alter, Geschlechtsverteilung)
- In Sonderfällen Ausnahmeregelung für Mitarbeitende der Evangelischen Kirche in Mannheim (max. 5%)
